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MedienEreignis - Zuschauermagnet
Tierschutz
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Auszug aus den Regeln
 
 
 
Tierschutz
 
 
Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3d TierSchG
Eine der ersten Fragen, die immer wieder gestellt werden, ist die Frage nach dem Tierschutz. Die (spontane) Befürchtung, das Hühnerrennen könne mit dem Tierschutz nicht vereinbar sein, ist verständlich. Der erste und jeder weitere Blick auf das Rennen und seine Regeln verdeutlichen:
Der Tierschutz stand Pate bei der Konzeption des Hühnerrennens.
Denn die Hühner warten auf ihren Auftritt in geräumigen Käfigen mit ausreichend Körnerfutter und Wasser, von dem sie sich bis unmittelbar vor dem Start nach Belieben bedienen können. Der Aufenthalt in den Käfigen ist nur kurzzeitig. Im wirklichen Hühnerleben laufen und scharren sie in Kleingruppen artgerecht im Hühnerhof.
Das Rennen nutzt die Neugierde und Fresslust der Hühner. Wenn es Weichfutter gibt, ist jedes Huhn - auch bei gut gefülltem Kropf - lebhaft und mit Nachdruck bemüht, einiges davon zu ergattern.
 
 
 
2003
©2003 Georg Clasbrummel